Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen werden üblicherweise für eine Beleihungsprüfung benötigt. Bitte stellen Sie uns Ihre Unterlagen, soweit verfügbar, möglichst vollständig zur Verfügung. Dann kann die Prüfung schnell und ohne Rückfragen erfolgen. Sollten Sie über bestimmte Nachweise nicht verfügen, rufen Sie uns einfach an. Selbstverständlich werden wir Ihre Unterlagen streng vertraulich behandeln und lediglich zur Beleihungsprüfung verwenden. (Siehe hierzu auch unsere Datenschutzerklärung.)
Was? | Woher? |
Zur Person: |
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Selbstauskunft | Vermittler/Formular |
Kopie Personalausweis oder Reisepass | Selbst |
die letzten 3 Gehaltsabrechnungen (für Selbstständige: die letzten 2 Bilanzen und zeitnahe BWA) |
Selbst/Arbeitgeber/Steuerberater |
den letzten, Ihnen vorliegenden Einkommensteuerbescheid | Selbst/Steuerberater |
Eigenkapitalnachweise (Kopie Kontoauszüge o.ä.) | Bank/Bausparkasse/Versicherung |
Nachweis Belastung Ratenkredite, bestehende Baufinanzierungen, sonstige Objekte | andere Geldgeber |
Zum Objekt: |
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Angaben zum Beleihungsobjekt | Vermittler/Formular |
aktueller Grundbuchauszug | Grundbuchamt/Amtsgericht |
amtlicher Lageplan mit Katasterauszug | Katasteramt |
Kopie des (Grundstücks-)Kaufvertrages (mind. Entwurf) | Notar |
Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte und Ansichten) | Architekt/Bauträger/Verkäufer |
Berechnung des umbauten Raumes | Architekt/Bauträger/Verkäufer |
Berechnung der Wohn- und Nutzfläche | Architekt/Bauträger/Verkäufer |
Baubeschreibung (sofern vorhanden) | Architekt/Bauträger/Verkäufer |
aktuelle Fotos (falls Objekt älter als 10 Jahre) | Selbst/Verkäufer |
ggf. Aufstellung über derzeit oder zukünftig erzielte / erzielbare Nettomieten (ohne Nebenkosten und Mehrwertsteuer) | Selbst/Verkäufer |
Aufstellung der Kosten bei Renovierung oder Umbau | Architekt |
Zusätzlich bei Neubau: - detaillierte Kostenaufstellung oder Bauwerkvertrag |
Architekt/Bauträger |
Bei Eigentumswohnung: - vollständige Kopie der Teilungserklärung |
Notar/Wohnungseigentumsverwalter |
Bei Erbbaurechten: - Erbbaurechtsvertrag (mind. Entwurf) |
Notar/Erbbaurechtsherausgeber |
Unterlagen,die Sie uns im Original zur Verfügung stellen, werden von uns kopiert und Ihnen unverzüglich wieder zurückgegeben.